Petition für Opt-In bei der elektronische Patientenakte
Eines der Schlüsselelemente des geplanten Digitalgesetzes ist die Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) für alle Bürger, die automatisch ab Geburt auf zentralen Servern gespeichert wird. Während das Potenzial der digitalen Gesundheitsdienste unbestritten ist, wirft die Implementierung eines solchen Systems schwerwiegende Bedenken hinsichtlich Datenschutz und Datensicherheit auf.
Die geplante Regelung sieht vor, dass nur Personen, die rechtzeitig davon erfahren, der Anlage ihrer ePA widersprechen können (Opt-Out). Dies unterscheidet sich stark von der bewussten Zustimmung (Opt-In), die bei anderen sensiblen Themen wie der Organspende erforderlich ist. Bei der Organspende wurde die Widerspruchslösung vom Bundestag abgelehnt. Warum also soll sie bei intimen, medizinischen Daten eingeführt werden?
Die Grundidee der ePA, nämlich eine Verbesserung der medizinischen Versorgung durch effizienteren Informationsfluss, ist lobenswert. Allerdings ist der Umfang der Daten, die gesammelt und zentral gespeichert werden sollen, enorm. Krankheitsdaten gehören zu den intimsten Informationen über jeden Menschen. Persönliche Informationen, die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, sollten daher nicht leichtfertig auf zentralen Servern gespeichert werden.
Zudem wird mit der Einführung der ePA die ärztliche Schweigepflicht faktisch abgeschafft. Ärztinnen und Ärzte werden verpflichtet, die Akte mit medizinischen Daten zu füllen. Dieser Schritt könnte die Beziehung zwischen Arzt und Patient untergraben, die auf Vertrauen und Diskretion beruht.
Es stellt sich außerdem die Frage der Datensicherheit. Zentrale Datenspeicher sind attraktive Ziele für Hackerangriffe, wie die jüngsten Vorfälle aus dem Jahr 2023 beweisen, bei denen ein Dienstleister für Krankenkassen bereits zweimal Ziel von Hackerangriffen wurde und Krankheitsdaten im Darknet veröffentlicht wurden. Die Risiken, die mit einer zentralen Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern einhergehen, sind somit enorm.
Aus diesen Gründen wurde eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, um die Anlage einer ePA nur mit ausdrücklichem Einverständnis der betroffenen BürgerInnen zuzulassen. Die Petition kann hier eingesehen und unterzeichnet werden. Sie fordert, dass das Recht der Patienten auf Privatsphäre und Datenschutz gewahrt bleibt und die Entscheidung über die Anlage einer ePA allein beim Betroffenen liegt.
Ein zentralisiertes System mag auf den ersten Blick effizient erscheinen, doch die Risiken, die es mit sich bringt, können nicht übersehen werden. Deswegen ist es wichtig, dass dieses Thema in der Öffentlichkeit diskutiert wird und die Stimme der BürgerInnen gehört wird.
Lasst uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Datenschutz in der digitalen Gesundheitsversorgung nicht auf der Strecke bleibt. Lasst uns für eine Lösung kämpfen, die den Bedürfnissen aller gerecht wird. Unterschreibt die Petition und setzt euch für den Schutz sensibler Patientendaten ein.